Plastikfasten
Challenge #8
"Einkauf an der Frischetheke"
+++ Pfand-/Mehrwegsysteme +++ eigene Behältnisse +++ Hygienevorschriften +++
Hinweis in eigener Sache: Bei allen Inhalten mit Bezug auf Produkte, Dienstleistungen, Unternehmen etc. handelt es sich um unbezahlte Werbung, die allein auf unserer Überzeugung beruht, im Sinne des Umweltschutzes etwas Gutes zu tun.
Der unverpackte Einkauf beim Bäcker mit Stoffbeutel ist Dir bereits geglückt. Nun steigern wir die Herausforderung. Denn gerade an der Frischetheke, wo Fisch-, Fleisch- & Milchprodukte verkauft werden, sind die Hygieneanforderungen besonders streng. Entsprechend vorsichtig sind die Verkäufer*innen, weil sie nichts falsch machen wollen. Heute aber erklären wir, wie auch der unverpackte Einkauf an der Frischetheke gelingt!
Die Lösung liegt darin, mitgebrachte Behältnisse von Zuhause entweder auf dem Tresen befüllen zu lassen oder über ein Tablett (s. Challenge #4). Grundsätzlich müssen wir dazu aber festhalten, dass die Entscheidung, ob Du mit Deinen eigenen Behältnissen einkaufen darfst, beim Geschäftsinhaber liegt. Es gibt also keine gesetzliche Grundlage, die Dir ein Recht auf den unverpackten Einkauf mit eigenen Behältnissen einräumt. So lehnt z. B. Edeka Frauen (noch) mitgebrachte Behältnisse ab. Dort musst Du zunächst eine Mehrwegbox aus Kunststoff käuflich erwerben, und darfst nur diese für den Einkauf nutzen. Außerdem gibst Du Deine eigene Box bei jedem Einkauf wieder ab, und erhältst dafür eine andere. Das ist ein erster Ansatz, es geht aber deutlich besser. Wir plädieren für den Einkauf mit eigenen Behältnissen.
Bedauerlicherweise kommt es jedoch immer wieder vor, dass die Verkäufer*innen gar keine Anweisung von der Geschäftsführung bekommen haben, und rein aus dem Vorsichtsprinzip, Unwissenheit und Sorge die Befüllung mitgebrachter Behältnisse ablehnen. Darum lohnt sich, wenn Du beim Verkaufspersonal mit Deinem Wunsch nicht durchdringst, auf jeden Fall eine Kontaktaufnahme mit der Geschäftsführung. Dann gewinnst Du Klarheit, und kannst unter Umständen noch Überzeugungsarbeit leisten. Auch mehrfaches Nachfragen kann sich lohnen – Meinungen ändern sich bekanntlich.
Als Argumentationshilfen folgend einige Tipps:
Der Einkauf mit mitgebrachten Behältnissen ist grundsätzlich möglich. Sie sollen sauber sein, und das Verkaufspersonal darf mit ihnen nicht in Berührung kommen. Das kann auf folgende Art und Weise gelingen.
1. Du kannst Dein Behältnis auf den Tresen der Frischetheke stellen. Dort kann das Verkaufspersonal das Behältnis befüllen. Auf diesem Wege gelangt Dein Behältnis nicht in den Hygienebereich und alles ist paletti!
2. Manchmal muss die Ware gewogen werden. Dafür gibt es eine zweite Lösung, bei der auf dem Tresen der Frischetheke ein Tablett steht. Nun stellst Du Dein Behältnis auf das Tablett. Mit dem Tablett darf das Verkaufspersonal das Behältnis hinter den Tresen in den Hygienebereich nehmen. Nun kann die gewünschte Ware in das Behältnis gefüllt und mit dem Tablett gewogen werden. Selbstverständlich betrifft dies nur das Nettogewicht der eingekauften Ware. Schließlich stellt das Verkaufspersonal das Tablett wieder auf den Tresen, wo Du Dein Behältnis entgegennimmst.
Diese Vorgehensweise ist in ganz Deutschland erprobt und wird auch von Lebensmittelkontrolleuren akzeptiert. Um nur ein paar Beispiele aufzuzeigen, hier einige Links: Zero Waste Einkauf Kiel – Stadt Brackenheim – Einmal ohne bitte!
Bei Unsicherheiten kann im Übrigen das Veterinäramt, Abteilung Lebensmittelüberwachung, des Kreises Steinburg Auskunft geben. Zero Waste Itzehoe e. V. arbeitet derzeit außerdem selbst an Handlungsempfehlungen für Geschäftsinhaber. Der Unverpackte Einkauf an der Frischetheke soll zur Normalität werden. So kannst Du eine Menge Plastik und anderer Verpackungsmaterialien einsparen. Wir wünschen Dir beim Einkauf an der Frischetheke gutes Gelingen!
Übrigens: Selbst in Zeiten der Corona-Pandemie ist der Einkauf mit eigenen Behältnissen aus hygienischer Sicht weiter möglich. Die Vorgaben, die vorher zu beachten waren, gelten auch zu Corona-Zeiten. Sie haben sich nicht einmal verschärft. Sollte sich dennoch ein Lebensmittelunternehmer gegen die Befüllung von mitgebrachten Behältnissen aussprechen, so ist das seine eigene Entscheidung, aber keine Folge von gesetzlichen Verboten.